Die Düngeverordnung von 1996, zuletzt novelliert 2020, schützt nicht unsere Gewässer, sondern sie belastet unsere Landwirtschaft mit sinnlosen Mehrkosten und Mindereinnahmen und sorgt so dafür, dass weniger in Deutschland produziert und mehr aus dem Ausland eingeführt wird. Außerdem halten wir sie für rechtswidrig und haben deshalb am 1. Dezember 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht mit dem Ziel, die Düngeverordnung für ungültig zu erklären.
Für dieses Vorhaben bitten wir alle Berufskollegen herzlich um Unterstützung
Träger unserer Verfassungsbeschwerde ist der LSV Ostfriesland.
Unsere agrarpolitische Interessenvertretung und damit Ansprechpartner für Politik und Medien sind die FREIEN BAUERN.
Und hier lernt Ihr Jens, Sara, Fokko, Udo, Theo, Christoph und Matthias kennen, die die Verfassungsbeschwerde gegen die Düngeverordnung auf den Weg gebracht haben:
Zur Durchführung der Verfassungsbeschwerde haben wir eine UG (Unternehmensgesellschaft) gegründet, die auch darüber hinaus inhaltliche Arbeit in Zusammenhang mit der Düngeverordnung leisten wird.
Die EU-Nitratrichtlinie von 1991 verlangt von den Mitgliedsstaaten, Gewässerverunreinigungen zu bekämpfen, indem "gefährdete Gebiete" ausgewiesen und für diese Gebiete "Aktionsprogramme" aufgestellt werden, die die Verunreinigung reduzieren, ersatzweise solche Aktionsprogramme für das gesamte Staatsgebiet aufzustellen.
Damit entspricht die Düngeverordnung weder den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie noch reagiert sie auf eine tatsächliche Bedrohung von Gewässern. Wir halten sie deshalb für rechtswidrig, wie in unserer Verfassungsbeschwerde ausführlich dargestellt.
Erläuterungen zur Verfassungsbeschwerde vom 1. Dezember 2020