Das sind wir

Träger unserer Verfassungsbeschwerde ist der LSV Ostfriesland.

Unsere agrarpolitische Interessenvertretung und damit Ansprechpartner für Politik und Medien sind die FREIEN BAUERN.

Und hier lernt Ihr Jens, Sara, Fokko, Udo, Theo, Christoph und Matthias kennen, die die Verfassungsbeschwerde gegen die Düngeverordnung auf den Weg gebracht haben:

Zur Durchführung der Verfassungsbeschwerde haben wir eine UG (Unternehmensgesellschaft) gegründet, die auch darüber hinaus inhaltliche Arbeit in Zusammenhang mit der Düngeverordnung leisten wird.

Das ist unsere Klage

Die EU-Nitratrichtlinie von 1991 verlangt von den Mitgliedsstaaten, Gewässerverunreinigungen zu bekämpfen, indem "gefährdete Gebiete" ausgewiesen und für diese Gebiete "Aktionsprogramme" aufgestellt werden, die die Verunreinigung reduzieren, ersatzweise solche Aktionsprogramme für das gesamte Staatsgebiet aufzustellen.

  • Die BRD hat zunächst ohne vernünftigen Grund auf die Ausweisung gefährdeter Gebiete verzichtet und mit der Düngeverordnung 1996 ein Aktionsprogramm für das gesamte Staatsgebiet aufgestellt. Damit wurde die Landwirtschaft in den weit über 90 Prozent des Staatsgebietes, in denen keine Verunreinigungen bestehen, unzulässig benachteiligt.
  • Die BRD hat 2006 und 2017 diese Düngeverordnung verschärft, 2017 unter Berufung auf eine angeblich flächendeckende Gefährdung des Grundwassers. Diese wurde allerdings nie belegt, im Gegenteil wurden massiv manipulierte Daten nach Brüssel gemeldet (weit unterdurchschnittliche Messstellenzahl, intransparente Zusammenstellung).
  • Die BRD hat 2020 diese Düngeverordnung erneut verschärft und dabei mit der Ausweisung "roter Gebiete" (häufig ohne wissenschaftlich belastbare Kriterien, aber das kann nur von den Landwirten vor Ort beklagt werden) erstmals das von der EU-Nitratrichtlinie vorgesehene System der "gefährdeten Gebiete" umgesetzt - allerdings ohne folgerichtig das Aktionsprogramm Düngeverordnung für das restliche Staatsgebiet zurückzunehmen.

Damit entspricht die Düngeverordnung weder den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie noch reagiert sie auf eine tatsächliche Bedrohung von Gewässern. Wir halten sie deshalb für rechtswidrig, wie in unserer Verfassungsbeschwerde ausführlich dargestellt.

Erläuterungen zur Verfassungsbeschwerde vom 1. Dezember 2020

Hier könnt Ihr uns unterstützen

Ich unterstütze die Düngeklage mit einer Spende in Höhe von

Den Betrag überweise ich auf das Konto der LSV Ostfriesland UG, IBAN: DE97 2835 0000 0145 6808 72
Verwendungszweck: Name des Spenders, Klage DÜVO.

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