Der Landwirtschaftsbetrieb Soeken aus dem ostfriesischen Timmel hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Düngeverordnung eingereicht. Damit wird das im März 2020 trotz massiver Bauernproteste novellierte Regelwerk erstmals grundsätzlich in Frage gestellt. Finanzieller Träger der Beschwerde ist die aus der Treckerbewegung des vergangenen Jahres entstandene LSV Ostfriesland UG. Die politische Vertretung liegt in den Händen der FREIEN BAUERN, Interessenorganisation der bäuerlichen Familienbetriebe in Deutschland, die das Projekt heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorstellte. Alle wichtigen Informationen finden sich auf der soeben frei geschalteten Homepage http://www.duengeklage.de.
Beschwerdeführer Jens Soeken, der einen Grünlandbetrieb mit Biogasanlage und Mutterkuhherde auf der ostfriesischen Geest bewirtschaftet, legt Wert auf die Feststellung, dass seine Verfassungsbeschwerde nicht das berechtigte Ziel des Grundwasserschutzes angreift, sondern die vielen sinnlosen Bewirtschaftungsauflagen für die weit überwiegende Mehrzahl der bäuerlichen Betriebe, die in natürlichen Kreisläufen arbeitet und deshalb gar keinen Schaden am Grundwasser anrichten kann: "Wenn der Staat mir vorschreibt, dass ich meine Pflanzen nicht mehr mit meinem eigenen organischen Dünger bedarfsgerecht ernähren darf, dann ist das ökonomisch und ökologisch falsch und es ist auch rechtlich nicht haltbar."
Rechtsanwalt Dr. Konrad Asemissen von der Potsdamer Kanzlei HSA Rechtsanwälte Henschke & Partner, der Soeken vertritt, sieht für seinen Mandanten den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt, wonach der Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, unterschiedliche Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln: "Wo keine Nitratbelastungen vorhanden sind, sind die verschärften Anforderungen an die Ausbringung von Düngemitteln nicht erforderlich. Obwohl der Bund die Länder zu einer differenzierten Ausweisung von belasteten Gebieten verpflichtet hat, hält er an der bundesweiten undifferenzierten Geltung der verschärften Anforderungen fest und greift damit ohne sachliche Rechtfertigung in Eigentum und Berufsfreiheit meines Mandanten ein."
Alfons Josef Wolff, Bundessprecher der FREIEN BAUERN betont, dass mit der Klage die Chance auf eine politische Lösung nicht verbaut ist: "Aber die Arroganz der Macht, mit der die Novelle der Düngeverordnung durchgepeitscht wurde, verlangte nach entschiedener Gegenwehr. Deshalb kann ich unseren ostfriesischen Mitgliedern Jens Soeken, Fokko Schumann und Sara Collmann, die mit ihrer LSV UG Spenden von über 2.500 Berufskollegen gesammelt und zielgenau eingesetzt haben, zu diesem Schritt nur gratulieren." Jetzt sei es an der Politik, den Systemfehler zu erkennen und mit dem Berufsstand in einen konstruktiven Dialog zu treten, so Wolff: "Wir wollen eine Düngeverordung, die unser Grundwasser schützt und eine Landwirtschaft nach guter fachlicher Praxis nicht behindert."